Finanzierung
Ein erstes Kennenlerngespräch mit individueller Beratung ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Ich komme gerne zu Ihnen und wir besprechen gemeinsam, in welchen Bereichen Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung wünschen. Anschließend erhalten Sie von mir ein Angebot. Mein Angebot ist ein von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Hilfe-, Betreuungs- und Beratungsangebot, abrechnungsfähig nach §§ 39, 45b SGB XI, über alle Pflegekassen in NRW.
§ 45 b SGB XI Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Finanzierung unserer Leistungen.
§ 39 Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1.612 Euro belaufen. Wird keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag um 806 Euro erhöhen.
Umwandlung des Pflegesachleistungsbetrages
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 v. H. des Pflegesachleistungsbetrages nach § 36 SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen, soweit für die entsprechenden Leistungsbeträge keine ambulanten Pflegesachleistungen bezogen wurden.
Leistungen durch das Sozialamt
Sozialhilfeempfänger können beim Sozialamt einen Antrag auf Haushaltsnahe Hilfen stellen und ggf. Unterstützung bekommen.
Last but not least
Sie können unsere Leistungen auch jederzeit privat erhalten. Für Preise und Konditionen sprechen Sie mich bitte an.